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Rechtsanwalt

Ralf Schwarz

Kanzlei Ralf Schwarz
Kanzlei Ralf Schwarz

Rechtsgebiete

  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Über 19 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2005 und über 19 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
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von C. C. am 22.03.2024 um 18:46 Uhr
Bester Anwalt aber auch der beste Mensch
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht

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Herr Ralf Schwarz ist seit mehr als 16 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und steht seiner Mandantschaft mit Engagement und Durchsetzungsvermögen im Strafrecht, im Verkehrsrecht und im Insolvenzrecht zur Seite. In außergerichtlichen Verhandlungen zeichnet er sich durch ebenso viel Geschick und Konsequenz aus wie in streitigen Prozessen vor Gericht.




Insolvenzrecht und Schuldenbereinigung

Herr Rechtsanwalt Schwarz hat sich auf das Rechtsgebiet Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren spezialisiert.

Auf diesem Wege hat er bereits mehreren tausend Schuldnern zu einer schuldenfreien Zukunft verholfen.



Strafrecht & Jugendstrafrecht

Die Behörden stehen plötzlich vor der Tür, weil Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird? Zögern Sie nicht, Rechtsanwalt Schwarz rechtzeitig zu kontaktieren, damit Sie aus Unwissenheit keine Fehler begehen, die sich negativ auf den weiteren Verlauf des Verfahrens auswirken können. Mithilfe der Akteneinsicht informiert er sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie, überprüft die Vorwürfe und setzt sich bis hin zum Hauptverfahren und zur Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung, Revision) für Sie ein.

Rechtsanwalt Schwarz berät und vertritt insbesondere im Jugendstrafrecht, das bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahre und bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahre angewendet wird.


Verkehrsrecht & Verkehrsstrafrecht


Mit einem Unfall im Straßenverkehr fallen automatisch die Regulierung entstandener Sach- und Personenschäden sowie die Klärung der Haftungsfrage an. Gerne unterstützt Sie Rechtsanwalt Schwarz bei der gesamten Korrespondenz mit den zuständigen Versicherungen und meldet Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld fristgerecht für Sie an.

Neben der Überprüfung von Bußgeldbescheiden steht Ihnen Rechtsanwalt Schwarz auch beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat zur Seite (z. B. Rotlichtverstoß, Unfallflucht).



                                                                      Bürozeiten:

 Sie können gerne unter der angegebenen Telefonnummer einen Beratungstermin vereinbaren oder über „Nachricht senden" eine schriftliche Terminanafrage starten.





                                           Weitere Informationen finden Sie unter:


                                                            www.strafrecht.com

Ralf Schwarz ist gelistet in Rechtsanwälte Zeitz und Rechtsanwälte Deutschland.

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Kontaktdaten von Ralf Schwarz

  • Kleefeldplatz 5b, 06712 Zeitz

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    • ra-schwarz@strafrechtinfo.de

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  • Allee der Kosmonauten 26, 12681 Berlin

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  • Humboldtstr. 3, 07545 Gera

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